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News: GVU will gegen die Nutzer von Kino.to nicht juristisch vorgehen
Eingereicht am: 26.06.2011 - 13:25 Von User: JinLing

News Inhalt

Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, seines Zeichens Jurist, hält zwar die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streams für illegal. Die GVU will gegen die Besucher von Kino.to aber nicht vorgehen. Derweil laufen die DDoS-Angriffe gegen die GVU munter weiter. Lediglich der eigene Blog blieb bislang verschont.

Dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sagte Leonardy: "Von unserer Seite aus werden wir keine rechtlichen Schritte gegen einzelne Nutzer einleiten". Er beendete damit alle Spekulationen über mögliche Verfahren gegen die Besucher des vor einigen Wochen hochgenommenen Streaming-Portals Kino.to. Auch die ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft Dresden gab bekannt, man habe die Strafverfolgung der Nutzer zurückgestellt. Dafür fehle es ihnen an eindeutigen Gerichtsentscheidungen als juristische Grundlage. Wahrscheinlich aus Frustration über deren Ermittlungen wurde die Webseite der GVU in den letzten Wochen immer wieder mit DDoS-Attacken überzogen, den Blog der Pirateriejäger interessanterweise nicht.

Den Konkurrenten Movie2k.to gibt es trotz aller Gerüchte immer noch. Die Seite war zwischenzeitlich ebenfalls aufgrund von DDoS-Angriffen nicht erreichbar. In einem Statement streicht der Administrator heraus, dass es keinen Bust gegeben habe. Auch hätten die Betreiber im Gegensatz zu Kino.to stets auf Werbung für Abzockeseiten verzichtet. Anders als bei Kino.to würde man dort nicht über vergleichbare organisatorische Strukturen verfügen.

Den bislang straffreien Besuchern der Kinoportale aus dem Graubereich wird dies wahrscheinlich eher egal sein. Sie fragen bei den verschiedenen Portalen noch immer eine Dienstleistung ab, die von der Filmwirtschaft bislang nicht auf legalem Weg zur Verfügung gestellt wird. An deren Erfolg wird sich so lange nichts ändern, bis legale Portale mit aktuellen Kinofilmen und einem vergleichbar großen Angebot existieren.

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