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| News: Gebrauchte Software: Käufer muss Schadensersatz leisten |
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Eingereicht am: |
30.07.2011 - 02:09 |
Von User: |
JinLing |
News Inhalt
Die Software-Branche ist bereits seit einiger Zeit äußerst engagiert im Kampf gegen den Gebrauchtsoftware-Markt. In einem aktuellen Rechtsstreit hat das Landgericht Frankfurt den Käufer einer Gebrauchtsoftware dazu verurteilt, dem Hersteller Schadensersatz zu leisten. Der Fall zeigt, wie unklar die Situation bei gebrauchter Software ist.
Wirft man einen Blick auf die Preise aktueller Software wird eines schnell klar. Je nach Professionalität des Programms steigt auch der Preis. Nicht immer sind diese Beträge aber auch erschwinglich. Die Lösung für das Problem scheint naheliegend. Anstatt die Software neu zu kaufen, erwirbt man eben eine gebrauchte Version. Von jemandem, der diese nicht mehr braucht oder auf eine neuere Version des Programms upgegradet hat. Was einfach klingt, ist aber höchst problematisch.
Der Markt für gebrauchte Software ist überschaubar, obgleich es einige wenige große Online-Händler gibt. Rechtliche Klarheit über die weitere Veräußerung einer Lizenz scheint aber noch in weiter Ferne, wie ein aktuelles Urteil des Landgericht Frankfurt zeigt. Im konkreten Fall hatte ein Kunde des Gebrauchtsoftware-Handels "UsedSoft" eine bereits genutzte Software-Lizenz erworben. Der Hersteller des Programms verklagte die Käufer daraufhin auf Schadensersatz.
In einem aktuellen Urteil gab das Landgericht Frankfurt dem Hersteller Recht. Der Käufer muss nun Schadensersatz leisten und die Software darüber hinaus von seinem PC löschen. Auch die Kosten des Rechtsstreits muss er alleine tragen. Nicht minder relevant ist aber vor allem die Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt. Diese begründeten die Verurteilung damit, dass die beim Kauf ausgehändigten Lizenzurkunden und Testate nicht ausreichend sind, um einen rechtmäßigen Kauf der Software sicherzustellen.
Es obliegt dem Käufer der Software, die Kaufkette lückenlos (!) nachzuweisen. Das bedeutet, dass vom ursprünglichen Lizenzvertrag bis hin zu jedem Käufer der gebrauchten Software alles dokumentiert werden muss. Wer diese Unterlagen nicht hat und die Software dennoch benutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Sobald ein Hersteller darauf aufmerksam wird, kann es schnell eng werden. Die Diskussion um gebrauchte Software-Lizenzen wird dieses Urteil sicherlich ebenfalls befeuern. |
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