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News: Vermieter sollen ab 2013 ihre Mieter für die GEZ ausspionieren
Eingereicht am: 07.08.2011 - 16:38 Von User: JinLing

News Inhalt

Alle Vermieter und Wohnungsverwalter sollen künftig per Gesetz dazu gezwungen werden, der GEZ genaue Angaben über ihre Mieter zu machen, sollten die ihre Haushaltspauschale nicht bezahlen. Das schreibt der neue Staatsvertrag über Rundfunkgebühren vor, der Anfang 2013 in Kraft treten soll. Ein Sprecher der Interessengemeinschaft "Haus und Grund" bezeichnete das Vorhaben als "absolut skandalös".

Im Staatsvertrag, der noch von zahlreichen Ländern bestätigt werden muss, heißt es unter Paragraf 9: „Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (...) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (...) zu erteilen.“ Die Auskunftspflicht beinhaltet unter anderem den Namen der Bewohner, deren Geburtsdaten und der Beginn des Mietverhältnisses. Bei vermieteten gewerblichen Räumlichkeiten muss auch die Anzahl der Beschäftigten gemeldet werden. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kann die Vermieter künftig zur Auskunft zwingen. Wer beispielsweise den Lebenssachverhalt seiner Mieter nicht preisgeben will, dem droht bei Weigerung ein Verwaltungszwangsverfahren.

Alexander Blazek, der Verbandsdirektor des Vermieterverbandes „Haus und Grund“, bezeichnete das Gesetzesvorhaben gegenüber den Lübecker Nachrichten als „absolut skandalös“. Man würde damit die Vermieter dazu nötigen, der GEZ Beihilfe zum Eintreiben der Gebühren zu leisten und ihre eigenen Mieter zu bespitzeln. Dies sei mit den Freiheitsrechten, dem Datenschutz und dem Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung nicht vereinbar, so Blazek weiter. Thilo Weichert vom ULD Schleswig-Holstein befürchtet, dass eine Fortsetzung der bisherigen Beitragsspitzelei geplant sei. Eigentlich diente der neue Staatsvertrag dem Ziel, in Bezug auf die Gebühreneintreibung für mehr Transparenz zu sorgen. Weicherts Stellvertreterin kann den Zwang der Vermieter zum Schnüffeln nicht nachvollziehen. Da die GEZ Zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter, zahlreiche andere Quellen (Datengroßhändler etc.) habe und jeder zudem auskunftspflichtig sei, gäbe es sachlich gesehen keinen Grund für das Gesetz. Marit Hansen vom ULD hat den Eindruck, die Schnüffelei soll künftig vielmehr „auf eine gesetzliche Grundlage gestellt“ und damit legalisiert werden.

Alle 16 Bundesländer müssen den Vertrag noch bis zum 31. Dezember ratifizieren. Wenn nur ein Bundesland nicht zustimmt, wäre der Vertrag hinfällig. Abgesegnet haben den Vertrag bisher lediglich Hamburg, Bayern, Berlin und Brandenburg. Der Hamburger Autor Bernd Höcker empfielt die Volksvertreter von Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein anzuschreiben, weil dort zu passender Zeit die nächste Landtagswahl ansteht. Vielleicht lassen sich tatsächlich ein paar Parlamentarier dazu bewegen, gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (inklusive Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) zu stimmen. Wer weitere Informationen für ein Anschreiben benötigt, kann diese hier bei GEZ-Abschaffen.de erhalten.

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