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| News: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz will "Gefällt mir" Button verbieten |
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Eingereicht am: |
19.08.2011 - 15:31 |
Von User: |
JinLing |
News Inhalt
Eine jüngst veröffentlichte Publikation des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hat für Wirbel gesorgt. Darin werden alle Stellen in Schleswig-Holstein dazu aufgefordert, umgehend ihre Fanpages bei Facebook und die "Gefällt mir" Button auf den Homepages zu entfernen. Falls sie dem nicht folgen, droht eine Strafe von bis zu 50.000 Euro.
Dass der "Gefällt mir" Button in rechtlicher Hinsicht problematisch werden kann, ist schon lange kein Geheimnis mehr. War es bisher jedoch eher ruhig um diesen Umstand, hat nun eine Veröffentlichung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) für Wirbel gesorgt. Nach eingehender technischer wie rechtlicher Analyse hat man beim ULD festgestellt, dass das Einbinden von Social Plugins wie dem "Gefällt mir" Button gegen das Telemediengesetz sowie gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Darüber hinaus verstoße es gegen das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein.
Um dies zu verstehen, muss man die Funktionsweise des Buttons kennen. Dieser übermittelt nämlich beim Anklicken ungefragt Verkehrs- und Inhaltsdaten des Surfers in die USA. Die Erstellung eines für den werbemarkt relevanten Profils wird dadurch erleichtert. Was für Facebook essenziell notwendig ist, kollidiert jedoch mit dem deutschen Datenschutz.
Da das ULD bemüht ist, diesen Mangel abzustellen, hat man parallel zur Veröffentlichung des Dokuments allen Homepage-Betreibern in Schleswig-Holstein eine Frist bis Ende September 2011 gesetzt. Bis dahin müssen sie alle Facebook-Dienste auf ihren Seiten deaktiviert haben. Wer sich daran nicht halte, dem drohen nach Fristende Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechts-Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE beleuchtete die Situation: "Nicht nur für Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Wer den Facebook-Gefällt-mir-Button weiter nutzen will, muss ihn auch technisch rechtswirksam einbinden. Die einzig mögliche Einbindung sieht derzeit wohl so aus, dass der Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden wird. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen.
Eine solche technische Einbindung führt dazu, dass die Nutzerdaten nicht per se an Facebook übertragen werden. Vielmehr aktiviert der Nutzer die Übertragung bewusst selbst. Er hat dann auch vorher die Möglichkeit, die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu überlegen, ob er den Button aktivieren möchte oder nicht."
Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke stellt ein entsprechendes Muster auf ihrer Homepage zur Verfügung. Die beschriebene Lösung wird inzwischen bereits vom Radiosender SWR3 benutzt, so Rechtsanwalt Solmecke. In jedem Falle bestehe dringender Handlungsbedarf, nicht zuletzt um einem hohen Bußgeld zu entgehen. |
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