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News: USA: Rechteinhaber lässt Abmahnwelle gegen 23.322 Filesharer fallen
Eingereicht am: 27.08.2011 - 00:28 Von User: JinLing

News Inhalt

Die Rechteinhaber des Kinofilms "The Expendables" hatten 23.322 Filesharer ermittelt, die via BitTorrent den Film verbreitet hatten. Eigentlich sollten deren Klarnamen herausgefunden werden, um sie abzumahnen. Jetzt rudert der Rechteinhaber zurück. Das Verfahren gegen alle ermittelten IP-Adressen wird eingestellt.

Eigentlich hätte es die bisher größte Abmahnwelle gegen US-amerikanische Filesharer werden sollen. Insgesamt 23.322 IP-Adressen hatte man ermittelt. Alle sollen die Urheberrechte an dem Film "The Expendables" verletzt haben. Aus dem vermutlich größten Verfahren wird nun jedoch erfreulicherweise nichts. Der Rechteinhaber Nu Image, der die Rechte an "The Expendables" hält, hat freiwillig das Handtuch geworfen.

Wobei der Ausdruck "freiwillig" wohl nur der halben Wahrheit entspricht. Eigentlich hatte man kaum einen anderen Ausweg, als sich geschlagen zu geben, nachdem ein US-Gericht dem Massenauskunftsverfahren einen Riegel vorschob. Richter Robert Wilkins entschied, dass die IP-Adressen an den ortsbezogenen Gerichten abgefragt werden müssten. Es konnten also nicht alle IP-Adressen pauschal an einem Gericht abgefragt werden.

Vielmehr hätte man die IP-Adressen nach ihrem geografischen Standort sortieren und die dort zuständigen Gerichte ansprechen müssen. Hierfür wäre jedoch ein zusätzlicher Arbeitsaufwand und aufgrund der zahlreichen separaten Auskunftsverfahren auch entsprechende Kosten notwendig geworden.

Unterm Strich sind somit fast alle von Nu Image zu belangenden Anschlussinhaber davongekommen. Ein kleiner Bruchteil, der separat beauskunftet wurde, wird vermutlich noch Post erhalten. Die unüberlegte Massenabmahnung wird dadurch jedoch ein weiteres Mal in ihre Schranken gewissen. Zumindest solange, bis die abmahnenden Kanzleien einen alternativen Weg finden. Da sich jedoch bereits zahlreiche Richter auf den Standpunkt gestellt haben, dass die IP-Adressen an ihrem geografischen Bezugspunkt beauskunftet werden müssen, dürfte das äußerst schwer werden.

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