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| News: USA: Filesharing-Beweise in Frage gestellt |
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Eingereicht am: |
27.08.2011 - 00:30 |
Von User: |
JinLing |
News Inhalt
Die Massenabmahnungen der U.S. Copyright Group haben bereits über 100.000 BitTorrent-Nutzer getroffen. Aufgrund des fragwürdigen Vorgehens wurde man jedoch selbst Ziel einer Klage wegen Betrugs, Rechtsmissbrauch und weiteren Klagepunkten. Gerichtsdokumente offenbaren nun, wie brüchig die Filesharing-Beweise in der Tat sind.
Wer massenhaft Internetnutzer abmahnt, muss damit rechnen, auch selbst einmal in den Fokus zu geraten. So ist dies bei der U.S. Copyright Group und deren Kooperationspartner, der Kanzlei Dunlap, Grubb und Weaver sowie dem IT-Dienstleister GuardaLey der Fall. Vor einigen Monaten wurde die U. S. Copyright Group nämlich verklagt. Man wirft dem Unternehmen vor, betrügerisch zu Handeln und das Rechtssystem missbräuchlich zu verwenden. Konkret geht es um eine Abmahnwelle, die auf dem Filmstudio "Achte/Neunte" aufbaut. Von diesen stammen Werke wie "Far Cry".
Ein Ergebnis dieses Prozesses ist bislang noch in weiter Ferne. Vermutlich wird eine Entscheidung frühestens 2012 zu erwarten sein. Interessant ist jedoch die Korrespondenz, die sich währenddessen anhäuft. Das Gericht wird nämlich mit Informationen belagert, wieso das Verfahren absolut unnotwendig ist. Dabei legt die U. S. Copyright Group so manche Karte offen.
Obwohl in den Medien meist das Bild gezeichnet wird, dass sich die Rechteinhaber an eine Kanzlei wenden, die dann mit einem IT-Dienstleister auf Piratenjagd gehen, scheint dies wie oft bereits vermutet, falsch zu sein. Die U. S. Copyright Group (USCG) berichtet davon, dass der IT-Dienstleister GuardaLey die treibende Kraft hinter den Prozessen sei. Als Nachweis hierfür hat man eine E-Mail von GuardaLey vorgelegt, in der diese auf Kanzleien zugehen und sie fragen, ob sie nicht Interesse an einer Kooperation im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet haben.
Auch auf ein deutsches Gerichtsurteil nimmt man Bezug. In diesem geht es um eine Klage der Kanzlei Baumgarten Brandt gegen deren IT-Dienstleister GuardaLey, nachdem man diesen auf die Schliche gekommen war, dass ihre Datenerhebung fehlerhaft ist. Wie bekannt sein dürfte, gewann die Kanzlei das Verfahren und trennte sich von GuardaLey. Diese suchten ihr Glück jedoch weiter in den USA.
Nach Ansicht des Rechtsbeistands der Kläger hat man bei der Anti-Piraterie-Software jedoch nicht nachgebessert. Die kritisierten Mängel seien nach wie vor vorhanden. Oder anders ausgedrückt: Die Software protokolliert noch immer fehlerhafte Daten.
Der Ausgang des Verfahrens birgt eine nicht unerhebliche Brisanz, da GuardaLey laut dem Rechtsbeistand der klagenden Partei für etwa 100.000 erhobene Datensätze zuständig war. Wenn nur ein einziges Prozent davon fehlerhaft ermittelt wurde, käme dies einer Katastrophe gleich. Das Verfahren dürfte also eine gewisse Aufmerksamkeit erhalten. |
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