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| News: US-Regierung fordert E-Mail-Daten von WikiLeaks-Mitarbeiter an |
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Eingereicht am: |
11.10.2011 - 19:12 |
Von User: |
JinLing |
News Inhalt
Die Versuche der US-Regierung, Informationen über WikiLeaks-Mitarbeiter zu erlangen, gehen offenbar weiter. Einem Bericht des Wall Street Journal (WSJ) vom gestrigen Montag zufolge erlangte die US-Regierung vertrauliche Richterbeschlüsse, um Google sowie den kleinen Internet-Provider Sonic zur Herausgabe von Daten über den WikiLeaks-Freiwilligen Jacob Appelbaum zu verpflichten.
Appelbaum hatte offenbar bei beiden fraglichen Providern E-Mail-Konten. Zu diesen gehörige Daten wollte die Regierung auswerten. Dabei wurden von Sonic laut WSJ die E-Mail-Adressen der Korrespondenzpartner Appelbaums aus den letzten zwei Jahren, nicht aber die Inhalte der Mails selbst, angefordert. Dane Jasper, der Vorsitzende von Sonic, erklärte, man sei auf juristischem Wege gegen die richterliche Anordnung vorgegangen. Man habe aber verloren und sei somit zur Herausgabe der Daten genötigt gewesen.
Von Google forderte die US-Regierung am 4. Januar 2011 sämtliche von Appelbaum zum Login in seinen GMail-Account benutzten IP-Adressen sowie die IP- und E-Mail-Adressen seiner Korrespondenzpartner seit dem 1. November 2009 an. Es ist unklar, ob Google gegen die Anordnung vorzugehen versuchte. Ebenso ist bislang nicht geklärt, ob die fraglichen Daten ausgehändigt wurden oder nicht.
Der 28-jährige Informatiker Appelbaum zog das Misstrauen mehrerer US-Behörden auf sich, als er einen Vortrag in Vertretung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange hielt. Immer wieder berichtete er von Schikanen durch die Zollbehörden an verschiedenen Flughäfen. Das US-Justizministerium forderte außerdem seine Daten vom Microblogging-Dienst Twitter an, um sie in einer laufenden "Grand Jury"-Untersuchung gegen WikiLeaks zu verwenden. Das behördliche Interesse für Appelbaums E-Mail-Accounts ist somit nur ein weiterer Vorfall auf einer nicht unerheblichen Liste. Appelbaum wurde jedoch, wie auch das WSJ betont, nie eines Verbrechens angeklagt. |
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