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News: USA: Provider will Filesharer-Daten nicht aushändigen
Eingereicht am: 31.08.2010 - 19:45 Von User: JinLing

News Inhalt

Ein Internet Service Provider (ISP) aus South Dakota (USA) hat sich geweigert, die Klarnamen zu 143 IP-Adressen zu ermitteln. Diese waren von der U.S. Copyright Group übermittelt worden. Über die ermittelten Anschlüsse soll der Film "The Hurt Locker" verbreitet worden sein.

Der Widerstand bei den US-Internetanbietern wächst. Die zunehmenden Anfragen seitens der U.S. Copyright Group stoßen nur auf wenig Akzeptanz. Nicht nur die potenziellen Anschlussinhaber wehren sich mit allen Mitteln. Auch viele Provider haben keine Lust, in einem einzigen Verfahren hunderte Kundendaten auszuhändigen. Ein aktuelles Beispiel liefert der Provider Midcontinent Communications.

Dieser hat vergangene Woche einen Antrag gestellt, das Auskunftsersuchen des Filmstudios Voltage Pictures zu verwerfen. Voltage Pictures zeichnet sich für den Film "The Hurt Locker" verantwortlich. Vertreten durch die U.S. Copyright Group beziehungsweise die Kanzlei Dunlap Grubb und Weaver, will man die Klarnamen zu 143 ermittelten IP-Adressen erhalten. All diese Daten sollen in einem einzigen Auskunftsverfahren ausgehändigt werden.

Wie die Juristen des Providers nun vor Gericht erklärten, sei der Antrag unangemessen gestellt. Darüber hinaus würde der Provider keinerlei Kompensation für die Aushändigung der Daten erhalten. Auch die Zuständigkeit des Gerichts zweifelt man an. Midcontinent Communications verfügt über 250.000 Kunden in Minnesota sowie North und South Dakota. Das Auskunftsersuchen wurde jedoch beim District Court in Washington D.C. gestellt. Rund 1.000 Kilometer entfernt. Wie Midcontinent Communications erklärte, würden es die eigenen Datenschutzrichtlinien verbieten, Kundendaten an Dritte ohne korrekten Gerichtsbeschluss auszuhändigen.

Wie Tom Simmons, Pressesprecher von Midcontent, gestern erklärte, würde man mit allen Mitteln gegen den Beschluss vorgehen. Teilweise geschehe dies, weil man keinerlei Entschädigung für die Auskunftsersuchen in Aussicht habe. Die Kosten, eine IP-Adresse einem Klarnamen zuzuordnen, seien zeitintensiv und folglich kostspielig. Am meisten besorgt sei man jedoch über den Schutz der Kundendaten.

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